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Glücksspielstaatsvertrag: DOSB und LSB unterstützen Neufassung

Der Glücksspielstaatsvertrag im Bereich Sportwetten muss komplett neu gefasst werden. Das haben die Spitzen des DOSB und der Landessportbünde jetzt auf ihrer Tagung in Leipzig gefordert.

Autor: DOSB
2 Minuten Lesezeit veröffentlicht am 25. Oktober 2016

Der Glücksspielstaatsvertrag im Bereich Sportwetten muss komplett neu gefasst werden. Das haben die Spitzen des DOSB und der Landessportbünde jetzt auf ihrer Tagung in Leipzig gefordert.

Damit stellen sie sich geschlossen hinter Hessens Innen- und Sportminister Peter Beuth, der eine Neuordnung ebenfalls für unabdingbar hält.

„Seit mehr als vier Jahren ist der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft. Und seit mehr als vier Jahren ist keine einzige Lizenz an Sportwetten-Anbieter vergeben worden“, beklagt der Präsident des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller. Er bezeichnet es zudem als untragbar, dass gleichzeitig viele Anbieter von Sportwetten im Internet ohne Konzession tätig seien.

Der hessische Landessportbund-Präsident und seine Kollegen sehen es als Geburtsfehler, dass im derzeitigen Staatsvertrag eine Beschränkung auf 20 Wettanbieter festgelegt wurde. „Schon lange vor der Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof war klar, dass diese Regelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz verstößt“, so Müller.

Im Vorfeld der Sitzung der deutschen Ministerpräsidenten zum Thema Glücksspielstaatsvertrag vom 26. bis 28. Oktober appellieren die Spitzen der Landessportbünde, künftig eine nationale Regulierungsbehörde einzurichten. „Wenn diese über die Festlegung und Kontrolle des Wettangebots wacht, profitieren davon auch die Verbände, Vereine und Veranstalter sonstiger Sportveranstaltungen“, sagt Müller: „Nur dann haben sie nämlich Sicherheit darüber, welche Anbieter zu welchen Sportveranstaltungen Sportwetten durchführen dürfen.“

Außerdem, so DOSB und Landessportbünde, sollte eine Regelung über eine angemessene Vergütung von Sportveranstaltern in einen neuen Glücksspielstaatsvertrag mit aufgenommen werden. Somit würden auch die Organisatoren profitieren, wenn ihre Veranstaltung die Grundlage für eine Sportwette bildet. „Das wäre ein angemessener Beitrag zur Finanzierung des gemeinnützigen Sports in Hessen und in ganz Deutschland“, findet Dr. Rolf Müller.

(Quelle: LSB Hessen)

Ein Kunde füllt in einem Wettbüro einen Tipschein für Sportwetten aus. Foto: picture-alliance